Ambulante Pflege
Als ambulanter Pflegedienst sichern wir die grund- und behandlungspflegerische Versorgung unserer Klienten.
Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen folgende drei Gesamtkomplexe:
1. Häusliche Krankenpflege nach SGB V:
- Wundversorgung
- Kompressionsverbände / -strümpfe an- & ausziehen
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Medizinische Einreibungen
- Blutzuckerkontrollen
- Injektionen i.m und s.c
- Portversorgung
- Infusionsüberwachung
- Stomaversorgung
- Tracheostomaversorgung
- Blutdruck- / Pulsmessung
dies sind Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegefachkräfte delegiert werden können. Diese Maßnahmen stellen immer eine Leistung Ihrer Krankenkasse dar und (muss) wird von dieser nach Eingang einer ärztlichen Verordnung genehmigt (werden).
2. Grundpflege nach SGB XI:
- Körperpflege
- Lagerungen
- prophylaktische Maßnahmen (Dekubitus, Pneumonie, Kontrakturen u.v.m.)
- Fachgerechte Mobilisation
- Zubereitung und reichen der Nahrung
- Hilfe bei Ausscheidungen
Sie als Klient wählen, welche Leistung Sie wann und wie häufig erbracht haben möchten.
Übersteigen die für Sie notwendigen Leistungen den Satz der Pflegekasse, kann ein Kostenübernahmeantrag an den Sozialhilfeträger gestellt werden.
3. Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Einkaufen
- Reinigen der Wohnung
- Spaziergänge
- stundenweise Beaufsichtigung
- Arztfahrten
Bei Betreuungs- und Entlastungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Unabhängig vom Pflegegrad stehen jedem Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung zur Verfügung.